Noch Fragen?

Zu häufig gestellten Fragen und Antworten in Steuerangelegenheiten finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Aufbewahrungsfristen muss ich beachten?

Ab 2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre, für Handels- und Geschäftsbriefe weiterhin 6 Jahre. Für Jahresabschlüsse, Handelsbücher, Inventare und ähnliche Unterlagen bleibt es bei 10 Jahren.

Übernehmen Sie die Archivierung meiner Daten?

Gerne bieten wir Ihnen die Speicherung der Daten in unserem Rechenzentrum an. Auf diese Weise erfüllen Sie § 147 der Abgabenordnung, nach dem dem Finanzamt im Rahmen der Außenprüfung die Daten auf einem maschinell-verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen sind

Kann ich den Steuerberater einfach so wechseln?

Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen.

Können wir auch außerhalb der Geschäftszeiten einen Termin vereinbaren?

Natürlich! Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und beraten Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.

 

Ich habe ein Mietshaus geerbt und möchte renovieren. Können Sie mich beraten, was an steuerlichen Aspekten auf mich zukommt?

Die Beratung rund um die Immobilie ist einer unserer Kernkompetenzen. Hier sind viele steuerliche Besonderheiten zu beachten. Wir beraten Sie vorausschauend unter Berücksichtigung Ihrer steuerlichen Gegebenheiten und zeigen Ihnen auf, welcher Ansatz für Sie der günstigste ist.

Ich möchte eine Immobilie erwerben, was muss ich beachten?

Der Erwerb einer Immobilie ist meist mit einer sehr großen Investition und einer langjährigen Belastung verbunden. Hier gibt es neben den steuerlichen Gesichtspunkten sehr viele weiter Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Da es um hohe Investionen und langjährige Verpflichtungen geht, sind die steuerlichen Auswirkungen unter Umständen enorm. Hier zahlt es sich aus, wenn Sie rechtzeitig Beratung einholen.

Ich möchte meine Belege nicht außer Haus geben. Gibt es andere Möglichkeiten?

Kein Problem! Sie können Ihre Belege auch digital einreichen. Wir nutzen DATEV Unternehmen Online. Über einen geschützten Bereich scannen Sie die Belege ein, alles andere erledigen wir. So ist die Buchführung zeitnah und transparent – die Grundlage erfolgreicher Unternehmen.

Ich plane Vermögen und Immobilien an meine Kinder zu übertragen. Können Sie mir bei der Planung und steuerlichen Vorabberechnung helfen?

Sehr gerne! Steueroptimierte Vermögensübergaben und Schenkungen gehören zu unseren Kernkompetenzen. Gerne sind wir Ihnen bei Ihren strategischen Planung behilflich und können auch schon vorab Steuerbelastungen kalkulieren, durchrechnen und optimieren.

Wann ist man verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen?

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wenn:

  • gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt wurden
  • man auf den Steuerklassen 5, 6 oder 4 (mit Faktor) Lohneinkünfte hat
  • man Entgeltersatzleistungen bzw. Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld etc.) bezogen hat
  • man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt
Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich dann immer eine Steuererklärung abgeben?

Sofern keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht, verpflichtet die einmalige freiwillige Abgabe der Steuererklärung nicht zur Abgabe der Steuererklärung in Folgejahren.