Zukunftssichere Steuerstrategien
Egal ob Sie Ihre privaten Finanzen optimieren oder die gewerblichen Herausforderungen meistern wollen: Wir bieten Ihnen eine klare Übersicht der wichtigsten Leistungen. Finden Sie schnell und gezielt den Bereich, in dem Sie aktuell Unterstützung benötigen.
Gewerblich:
- Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Baulohn
- Vereine
- Krankenversicherungen
- Altersvorsorge
- Abgeltungssteuer
Privat:
- Schenkungssteuer
- Altersvorsorge
- Rentenbesteuerung
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
Als Steuerberater begleiten wir unsere Mandanten bei Erbschaften und Schenkungen. Die steuerliche Gestaltung ist hierbei ausschlaggebend. Bei Schenkungsvorgängen gibt es grundsätzlich erheblichen Planungsspielraum bei den jeweiligen Gestaltungen und auch beim zeitlichen Ablauf. Aber selbst bei Erbschaften können Planung und vorausschauende Gestaltungen Steuern vermeiden.
Vermögensübergaben im Zusammenhang mit Gestaltungen im Wege der Niesbrauchs-Gewährung (Fruchtziehungsrecht) ist zum Beispiel ein tauglicher Modus um Gebäude, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke an die nächste Generation zu übertragen.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind im Erbschaftsteuergesetz geregelt und somit eng miteinander verzahnt.
Es ist daher unerheblich, ob Ihnen als Erbe (ebenso z. B. als Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsnehmer) oder Begünstigter eine Schenkung oder Vermögen übertragen wurde.
Selbst wenn Sie das Finanzamt nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungssteuererklärung auffordert, kann möglicherweise eine Abgabepflicht bestehen!
Die Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerformulare sind oft nur schwer verständlich. Formulare zur Ermittlung von Bedarfswerten sind z.B. gespickt mit steuerspezifischen Vokabeln. Insbesondere, wenn Unternehmen oder Grundstücke übertragen werden, sind zur Bewertung umfangreiche steuerrechtliche Fachkenntnisse erforderlich. Bei Unternehmensübertragungen wären z.B. die Optionsverschonung und die Regelverschonung zu nennen.
Zudem werden häufig die Gestaltungsmöglichkeiten nach einem Erbfall nicht erkannt. (z. B. Ausschlagung des Erbes, Geltend machen eines Pflichtteilsrechtes, etc.)
Wir kennen uns im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht aus und erstellen gerne die Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungssteuererklärung für Sie und auch für Ihre Miterben.
Steuerstrafsachen / Betriebsprüfungen
Wir helfen Ihnen direkt und schnell bei Streitigkeiten beim Finanzamt, mit der Steuerfahndung sowie auch beim Finanzgericht. Wir vertreten Sie bei:
- Betriebsprüfungen des Finanzamtes
- Prüfungen der Deutsche Rentenversicherung Bund
- gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- Steuerstrafverfahren
- Bußgeldangelegenheiten
Betrieb von Photovoltaikanlagen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die steuerliche Beratung bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Durch den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage bieten sich Ihnen eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen.
Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf z. B. dem Dach eines Einfamilienhauses wird die bisherige Privatperson zum umsatzsteuerlichen Unternehmer. Mit der Photovoltaikanlage erzielen Sie sodann Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Als umsatzsteuerlicher Existenzgründer müssen Sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Darüber hinaus muss zum Ende eines Kalenderjahres eine Gewinnermittlung (meistens eine Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellt werden sowie eine Umsatzsteuer(jahres)erklärung. Eine Gewerbesteuererklärung ist meist nicht erforderlich.
Bereits im Jahr der der Planung einer solchen Photovoltaikanlage sind steuerliche Ansatzmöglichkeiten gegeben (z.B. der Investitionsabzugsbetrag sog. IAB). Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bereits vor der Anschaffung der Anlage gut informiert zu sein um alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.
Von Anfang an beraten wir Sie umfangreich. Wir melden Sie beim Finanzamt an; wir bearbeiten dazu die dazugehörigen Fragebögen und Anträge, damit Sie das Umsatzsteuerguthaben aus der Photovoltaikanlage erstattet bekommen. Weiterhin bearbeiten wir anfänglich die Umsatzsteuervoranmeldung und es erfolgt eine umfangreiche Einarbeitung in dieses Thema.
- Gerne erstellen wir für Sie:
- die monatliche Buchführung
- die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- die Gewinnermittlung (jährlich)
- das Anlageverzeichnis (jährlich)
- die Gewerbesteuererklärung (jährlich, meist nicht erforderlich
- die Umsatzsteuererklärung (jährlich)
Kommen Sie auf uns zu. Auch hier gilt der Grundsatz: Erst beraten lassen, dann erwerben!
Internationales Steuerrecht
Bei Leistungsbeziehungen innerhalb der EU sowie auch mit Drittländern (z.B. Großbritannien, Schweiz) ist die korrekte Fakturierung der Umsatzsteuer besonders wichtig. Zu Unterscheiden ist hierbei in erster Linie, ob es sich bei den getätigten Umsätzen um Lieferungen bzw. sonstige Leistungen handelt um den entsprechenden Ort der Lieferung und sonstigen Leistung bestimmen zu können. Es ist immer schaden, wenn erst die Betriebsprüfung im Nachhinein feststellt, dass 19% Umsatzsteuer dem Kunden hätten berechnet werden müssen und die Geschäftsbeziehungen bereits beendet sind bzw. der Kunden mittlerweile insolvent ist.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich:
- Umsatzsteuerpflicht im In- bzw. Ausland
- Vorliegen von Steuerfreiheiten bzw. Optionsmöglichkeiten zur Umsatzsteuerpflicht
- Vorsteuervergütungsverfahren im EU-Ausland
- Umkehrung von Steuerschuldnerschaften (§ 13b UStG, reverse-charge-Verfahren)
- innergemeinschaftlicher Versandhandel an Privatpersonen (One-Stop-Shop; OSS)
- Versandhandel an Privatpersonen in der EU aus dem Drittland (Import-One-Stop-Shop; IOSS)
Kommen Sie auf uns zu!
Unternehmensberatung
Ein Unternehmen ist ein lebender Organismus. Es unterliegt ständigen Veränderungen. Der Unternehmer muss auf Änderungen am Markt reagieren. Eine Vielzahl von Prozessen müssen optimal erledigt werden.
Damit Sie sich auf die unternehmerisch wichtigen Dinge konzentrieren können bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
- Rechnungsschreibung
- Überwachung des Zahlungseinganges
- Mahnwesen bis zum Inkasso
- Buchführung
- Umsatzsteuer-Meldungen an das Finanzamt
- Monatliche Erfolgsüberwachung
- Vergleich mit Unternehmen der gleichen Branche
- Schwachstellenanalyse
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Soll- und Ist-Vergleiche
- Änderung der Rechtsform
- Lohnabrechnungen mit den Meldungen an die verschiedenen Institutionen
- Baulohnabrechnungen
- Betreuung von Betriebsprüfungen
Strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden, kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hat erst kürzlich eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis bei Betrug verlangt.
Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige vorgenommen wird.
Sie wird als eine Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet.
Der Gesetzgeber hat mittels der Regelungen im sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz massiv in das Recht der Selbstanzeige eingegriffen.
Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt danach nur noch ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nicht nur teilweise) bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass die Selbstanzeigen so gestaltet sind, dass sie auch zur gewünschten Straffreiheit führen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Existenzgründung
Wir begleiten Sie bei Ihrer Unternehmensgründung. Von der ersten Idee bis zum Markteintritt. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, die Sie einzeln von uns abrufen können.
- Ist Ihre Idee realisierbar?
- Verfügen Sie über die notwendigen Unternehmereigenschaften?
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Erstellung eines Gründungskonzeptes
- Planrechnungen
- Anträge von Förderungen
- Antrag Überbrückungsgeld
- Antrag Gründungszuschuss
- Finanz- und Investitionsplanungen
- Begleitung zu Bankgesprächen
- Aufbau Ihres Rechnungswesen
- Ständige Überwachung Ihres Geschäftserfolges
Hierbei haben wir stets die für Sie günstigsten steuerlichen Möglichkeiten im Blick.
Datev Unternehmen online
Unternehmen online ist ein Programm für digitalen Belegaustausch und vieles mehr. Sie können bequem Belege in Unternehmen Online hochladen, dort stehen diese uns und Ihnen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Mit diesem Programm geht noch mehr z.B. Zahlungen tätigen, Kassenbuch führen, Auswertungen bereitstellen und noch weiteres.
Die Kosten für das Programm sind monatlich gering und stehen in einem guten Verhältnis zu dem Nutzen.
Es gibt viele Vorteile die eine Überlegung wert sind Unternehmen online einmal zu testen.
- Zeitersparnis
- Flexibilität
- Transparent
- Sicherheit
Wenn Sie Interesse haben oder weitere Informationen erhalten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Datev-Links.
Verrechnungspreise
Dem ganzen Thema kann man dadurch vorbeugen, dass die lt. Gesetz geforderten Dokumentationspflichten zeitnah und gemäß den Anforderungen der Finanzverwaltung erstellt werden.
Sinn und Zweck ist es, dass die Verrechnungspreise den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen. Die Dokumentationen sollen die Einhaltung dieser Grundsätze darlegen und untermauern.
Wesentliche Bausteine bei der Ermittlung und Überprüfung von Verrechnungspreisen sind die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche, die Darstellung der Geschäftsbeziehungen, die sog. Funktions- und Risikoanalyse, die Darstellung der gewählten Geschäftsstrategien und der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, die Darstellung der angewandten Verrechnungspreismethode; die Begründung der Geeignetheit der angewandten Methode sowie die Aufbereitung der zum Vergleich herangezogenen Preise (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung; GAufzV).
Bei einer Betriebsprüfung ist entscheidend, dass Sie dem Finanzamt ausführlich nachweisen, mit allgemein üblichen Verrechnungspreisen gearbeitet zu haben.
Verstoßen Sie gegen Ihre Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht hat der Gesetzgeber umfangreiche und empfindliche Sanktionen vorgesehen (§ 162 ff. Abgabenordnung).
- Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich:
Ihre derzeitigen Verrechnungspreise zu überprüfen bzw. neu zu berechnen - bereits erstellt Verrechnungspreisdokumentationen auf Vollständigkeit zu prüfen
- Verrechnungspreisdokumentationen für Sie neu zu erstellen
- Sie bei Betriebsprüfungen diesbezüglich zu unterstützen.
Kommen Sie auf uns zu.